Bitte beachten Sie
Termine müssen mindestens 24 Stunden bzw. an Wochenenden/Feiertagen am Vormittag des vorhergehenden Werktages abgesagt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Absage und wird ein Termin aus eigenem Verschulden nicht wahrgenommen ist die Praxis berechtigt, ein Ausfallhonorar Rechnung zu stellen.