Zu den individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) gehören auch Atteste, soweit sie nicht von gesetzlichen Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen. Bitte respektieren Sie, dass ich meine Arbeitszeit gerne nur mit diagnostischen und therapeutischen, nicht mit rechtsbeiständlichen Leistungen verbringen möchte. Nehmen Sie meine Leistungen bitte nicht in Anspruch, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. […]
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