Bei den Leistungen im Rahmen der Hypnose-Therapie handelt es sich um rein privatärztliche Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL). Diese Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und sind von Ihnen selbst zu tragen. Eine Kostenübernahme, auch nachträglich, durch die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Eine Antragstellung durch mich zur Kostenübernahme, auch begleitend, findet nicht statt.
Grundlage für die Ermittlung der Gebühren ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Trotzdem kann es sein, dass Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen die Leistungen nicht im vollen Umfang erstatten.
Bei den hier angegebenen Gebühren handelt es sich um Durchschnittswerte. Die tatsächlichen Gebühren variieren je nach Aufwand.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an die angegebene(n) Vertretung(en).
NeuroZentrum am Königsplatz
Gero Greune
Bitte beachten Sie, dass von den Vertretungen keine BTM-Rezepte ausgestellt werden!