Bitte beachten Sie
Um ein Folgerezept ausstellen zu können, muss bei gesetzlich Versicherten die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen worden sein oder zur Abholung vorgelegt werden. Ohne gültigen Versicherungsnachweis ist eine Abholung von Rezepten nicht möglich!
Denken Sie bitte ferner daran, dass
- die Bearbeitung Ihrer Anforderungen ausschließlich an Werktagen von Dienstag - Freitag während unserer Öffnungszeiten stattfindet. Anforderungen an Wochenenden, Feiertagen oder außerhalb unserer Öffnungszeiten können erst am nächsten Werktag bearbeitet werden.
- Sie das Rezept frühestens am nächsten Werktag nach der Bearbeitung in der Praxis abholen können.
- Sie an Montagen keine Rezepte abholen können.
- BTM-Rezepte eine eingeschränkte Gültigkeitsdauer haben (Ausstellungsdatum + 7 Tage).