Termine müssen mindestens 24 Stunden bzw. an Wochenenden/Feiertagen am Vormittag des vorhergehenden Werktages abgesagt werden. Erfolgt keine rechtzeitige Absage und wird ein Termin aus eigenem Verschulden nicht wahrgenommen, ist die Praxis berechtigt, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an die angegebene(n) Vertretung(en).
Bitte beachten Sie, dass von den Vertretungen keine BTM-Rezepte ausgestellt werden!