Die geltenden Ausgangsbeschränkungen in Bayern werden um eine Woche bis zum 10. Mai verlängert.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Nachmittag bekanntgegeben, dass Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege vorerst weiterhin per Telefon krank schreiben können.
In Bayern gibt es ab der kommenden Woche eine Maskenpflicht in allen Geschäften und im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV). Ministerpräsident Söder (CSU) bestätigte dies in seiner heutigen Regierungserklärung.
Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege müssen ab dem 20. April 2020 wegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) wieder in die Praxen kommen. Die bisherige Sonderregelung entfällt.