Nachdem der Bund bereits einen Lockdown beschlossen hat, hat jetzt das Bayerische Kabinett diese Maßnahmen bestätigt. Sie treten ab kommenden Montag, den 02.11.2020, in Kraft und gelten zunächst den gesamten November. Die Maßnahmen im Einzelnen sind:
- Man darf sich nur noch mit Personen eines zweiten Hausstandes treffen. Die Personenanzahl darf dabei 10 nicht überschreiten. Das gilt auch für die private Wohnung.
- Schulen und Kitas sollen offen bleiben, so lange es geht.
- Nur zwingend notwendige und nicht touristische Übernachtungen bleiben erlaubt.
- Überregionale tagestouristische Ausflüge sind untersagt.
- Theater und Konzerthäuser müssen schließen.
- Spielhallen, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Sportanlagen, Schwimmbäder müssen ebenfalls zu machen.
- Gaststätten, Bars und Kneipen dürfen nur noch Lieferung und Abholung von Speisen anbieten. Kantinen dürfen geöffnet bleiben.
- Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
- Geschäfte dürfen unter Hygiene-Auflagen geöffnet bleiben. 10qm pro Kunde müssen zur Verfügung stehen.
- Freizeit- und Amateursportbetrieb muss eingestellt werden - Individualsport bleibt erlaubt.
- Profisport darf nur noch ohne Zuschauer stattfinden - dies gilt auch für die Bundesliga.
- Veranstaltungen werden untersagt.