Corona-Regeln ab dem 12. Oktober 2020

Folgende Corona reglen gelten momentan:

  • Es gilt weiterhin Maskenpflicht, die zudem auch bei einem Sieben-Tage-Inzidenz-Wert von über 50 in einer kreisfreien Stadt oder Landkreis auch an öffentlichen PLätzen und in Schulen während des Unterrichts angeordnet werden kann. Bei einem Verstoß gegen die Maskenpflicht droht ein Bußgeld von 205 EUR.
  • Ein Bußgeld von 250 EUR droht ebenfalls denjenigen, die absichtliche Falschangaben in Corona-Kontaklisten, beispielsweise beim Restaurantbesuch, machen.
  • Kommunen und Landkreise dürfen ab einem Grenzwert von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den zurückliegenden 7 Tagen weitreichende Alkoholverbote für den Verkauf und Konsum auun und auf öffentllichen Plätzen verhängen.
  • Das Gesundheitsministerium empfiehlt maximal 25 Personen bei privaten Feiern, möglich sind bis zu 200 Menschen im Freien und 100 Menschen in geschlossenen Räumen.
  • Ab einem Grenzwert von 35 Neuinfektionen  je 100.000 Einwohner siind Feiern in Gaststätten oder öffentlichen Räumen auf max. 50 Personen begrenzt.
  • Ab einem Wert von 50 Neiinfektionen je 100.000 einwohner wird die Personenzahl bei Feiern auf max. 25 in geschlossenen Räumen und 50 im Freien begrenzt.
  • Es gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen, nach denen man sich mit bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit treffen darf.

Alle Regelungen und den genauen Wortlaut finden Sie hier.


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